Rechtsprechung
BGH, 06.07.1967 - II ZR 31/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Transportversicherung einer Partie Rohreis - Eintreten von Wasser durch Leck im Schiffsboden - Verletzung der Pflicht zur Bewachung der beladenen Schute - Mitwirkendes Verschulden von Erfüllungsgehilfen des Transportunternehmers - Freizeichnungsklausel in allgemeinen ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59
Freizeichnung bei Versicherungsschutz
Auszug aus BGH, 06.07.1967 - II ZR 31/66
Es mag davon ausgegangen werden, daß sich die Geltung der AB auf den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamburg beschränkt, so daß ihre Auslegung durch das Berufungsgericht nur der beschränkten Nachprüfung in der Revisionsinstanz zugänglich ist (BGH VersR 1960, 1133, 1134 = NJW 1961, 212, 213 = WM 1960, 1391; insoweit in BGHZ 33, 216 nicht abgedruckt).Denn die Beklagte konnte sich in ihren AB von der Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ihres leitenden Angestellten freizeichnen (vgl. BGHZ 33, 216, 221) [BGH 29.09.1960 - II ZR 25/59], was die Revision der Klägerin verkennt; das hat die Beklagte auch rechtswirksam getan.
Denn die Eigentümerin der Ladung konnte sich gegen den Schaden durch Abschluß einer Güterschaden-Transportversicherung abdecken (vgl. BGHZ 33, 216, 220 f) [BGH 29.09.1960 - II ZR 25/59] und hat dies getan; ihr Sachversicherer ist die Klägerin.
- BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61
Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe
Auszug aus BGH, 06.07.1967 - II ZR 31/66
Das Berufungsgericht hat offensichtlich den im Zusammenhang mit, der Leckage zu betrachtenden Nebensatz "auch wenn zum Eintritt ... solcher Schäden ... Nachlässigkeiten ... oder Fehler ... anderer Personen, deren sich der Transportunternehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, mitgewirkt haben", nicht genügend beachtet; jedenfalls hat es ihn nicht ausgelegt, so daß auch bei beschränkter Nachprüfung der Auslegung durch das Revisionsgericht nichts im Wege steht (vgl. BGHZ 40, 115, 125 f) [BGH 25.09.1963 - V ZR 130/61]. - BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
Auszug aus BGH, 06.07.1967 - II ZR 31/66
In diesem Fall könnte die Freizeichnung von der Haftung für sein Verschulden nicht Platz greifen, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit anzulasten wäre (vgl. BGHZ 38, 183).